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| Mittwoch, 18. Januar 2012 | |
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Mütter mit geringem Einkommen, die 2012 eine Kur planen, sollten zum Jahresbeginn bei ihrer Krankenkasse die Senkung der gesetzlichen Zuzahlung beantragen. Darauf weisen Dagmar Ziegler (SPD) und das Müttergenesungswerk hin. Der gesetzliche Eigenanteil für drei Wochen Mutter-Kind-Kur beträgt 220 Euro. Diese Selbstbeteiligung kann jedoch reduziert werden. Bezieherinnen der Grundsicherung (Hartz IV) oder Sozialhilfeempfängerinnen mit einem Kind oder mehreren Kindern können zum Jahresbeginn einen Pauschalbetrag in Höhe von rund 86 Euro überweisen. Damit sind sie für das laufende Jahr von sämtlichen Gesundheits-Zusatzkosten befreit. Diese Reduzierung muss allerdings gleich zu Beginn des Jahres bei der Krankenkasse formell beantragt werden. Das Müttergenesungswerk hat nach eigenen Angaben mit dieser Regelung „gute Erfahrungen gemacht“. Dagmar Ziegler, Kuratoriumsmitglied des Müttergenesungswerks, ruft Mütter mit geringem Einkommen auf, sich zu informieren und diese Möglichkeit zu nutzen. „Schwierige finanzielle Verhältnisse dürfen nicht der Grund sein, dass Mütter auf eine Kur verzichten“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete. Beratungsstellen des Müttergenesungswerks im Nordwesten Brandenburgs gibt es unter anderem beim Roten Kreuz in Neuruppin, bei der AWO in Kyritz und in Friesack sowie beim DRK in Pritzwalk. Informationen über die nächste Beratungsstelle gibt es unter der Telefonnummer (030) 330029-29 und im Internet: www.muettergenesungswerk.de |








